Ablauf der Finanzierung:

Kosten entstehen erst bei Abschluss einer erfolgreichen Vermittlung.

Die Kosten für eine 24h Pflege Zuhause beinhalten folgende Positionen: 

  • Steuern u. Sozialabgaben
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Reisekosten
  • Gehalt der Pflegekraft

Die Kosten beginnen ab 2.850,- €

Dabei ist der Eigenanteil bei 1.200,- bis 2.100,- € je nach Pflegestufe - bei Ehepaaren kein Aufpreis

Diese Kosten kommen außerdem auf Sie zu:

  • Unterkunft und Verpflegung der Pflegekraft
  • Feiertagszuschläge, etwa 8 - 10 Tage/Jahr
  • freier Internetzugang 

Bis zum Vertragsabschluss entstehen Ihnen keine Kosten für Pflegekraft-Vorschläge! Außerdem verzichten wir auf eine Vermittlungsgebühr!

 

Überblick der Kosten einer Pflegekraft

Zusammensetzung 

💶 Kosten & Preise für die 24-Stunden-Pflege in München

Die 24-Stunden-Pflege ist eine bezahlbare Alternative zum Pflegeheim – individuell, persönlich und direkt bei Ihnen zu Hause in München, z. B. in Schwabing, Giesing, Laim, Bogenhausen, Sendling oder Pasing.

✅ Was kosten unsere Betreuungskräfte?

Unsere Preise verstehen sich inklusive Steuern, Sozialabgaben, Versicherungen und Reisekosten – bei monatlicher Abrechnung. Alle Gespräche und unsere Vermittlung sind bis zum Vertragsabschluss kostenlos und unverbindlich.

Die Kosten richten sich vor allem nach den Deutschkenntnissen der Betreuungskraft:

Sprachniveau (gemäß Europäischem Referenzrahmen)

Monatlicher Preis

Grundkenntnisse A1           ab 2.850 €

Mittelstufe A2                      ab 2.950 €

Gute Kenntnisse B1            ab 3.050 €

Sehr gute Kenntnisse B2   ab 3.150 €

 

💡 Unsere Empfehlung:
Für eine reibungslose Kommunikation empfehlen wir mindestens Sprachniveau A2 oder höher.

📌 Weitere Kosten:

Unterkunft & Verpflegung der Pflegekraft (durch den Auftraggeber bereitzustellen)

Freier Internetzugang für die Pflegekraft

Feiertagszuschläge (gesetzlich geregelt)

🔍 Preisgestaltung – wovon hängt der genaue Preis ab?

Die tatsächlichen Kosten richten sich nach dem individuellen Pflegebedarf und Ihrer Wunschkraft. Einflussfaktoren sind:

Pflegegrad und Umfang der Grundpflege

Diagnosen und Grunderkrankungen (z. B. Demenz)

Nachteinsätze oder Rufbereitschaft

Mobilität, Orientierung, Inkontinenz

Anzahl der betreuten Personen im Haushalt

Sprachkenntnisse, Erfahrung, Pflegezertifikate, Führerschein

 

⚖️ Vergleich: 24-Stunden-Pflege vs. Pflegeheim

Pflegeheim:

Eigenanteil: mind. 3.000 €/Monat

Zusatzleistungen: meist kostenpflichtig

Ehepaare: doppelte Kosten

 

24-Stunden-Pflege:

Eigenanteil: 1.200 – 2.200 €/Monat (je nach Pflegegrad)

Zusatzleistungen: oft inklusive (z. B. Haushalt, Begleitung)

Ehepaare: geringer Aufpreis für Betreuung beider Partner

 

💡 Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten monatlich Pflegegeld, das für die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege eingesetzt werden kann.

Pflegegrad

Pflegegeld ab 01.01.2025

Pflegegrad 2               347 €

Pflegegrad 3               572 €

Pflegegrad 4               765 €

Pflegegrad 5               990 €

 

📌 Hinweis:
Der Antrag auf Pflegegrad kann bei der Krankenkasse gestellt werden. Wir unterstützen Sie dabei gerne – unverbindlich und kostenfrei.

 

Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse

Das deutsche Gesundheitssystem ermöglich Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen finanzielle Unterstützung. 

Finanzierung über Pflegegeld:

Je nach Pflegegrad erhält ein Pflegebedürftiger ab dem 01.01.2025 Pflegegeld von 347,00 € bis 990,00 € pro Monat. Das Pflegegeld kann bis zu 100 % zur Finanzierung der 24 Stundenpflege genutzt werden. Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad und damit auf Pflegegeld kann bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen gestellt werden. 

 

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege:

Die Pflegebedürftigen erhalten ein Verhinderungspflegegeld in Höhe von 1.685 € sowie zusätzlich 843,00 €, die aus dem Budget der nicht in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege übertragen werden und können. Dieses sind insgesamt 2.528 € jährlich oder 210,66 € monatlich. 

Ab dem 01.07.2025 steigt das Budget auf jährlich 3.539 € und besteht aus einem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Monatlich beträgt dieses Budget rechnerisch 294,92 €. 

Steuerliche Absetzbarkeit:

Der Pflegeempfänger profitiert von einer Steuerermäßigung. Sollte er keine Steuerpflicht haben, kann auch ein Angehöriger Vertragspartner werden und die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. 

Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltseigenen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommenssteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 % (höchstens 4.000 €) der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater. 

Sozialamt: 

Wenn der Pflegeempfänger eine kleine Rente bzw. eine Einkommensgrenze nach § 85 ff. SGB XII hat, können Sie das Sozialamt zu Hilfe ziehen. Das Sozialamt prüft die Vermögensverhältnisse und übernimmt nach er Kostenzusicherung die Kosten der 24 Stunden Pflege zu Hause. Das Sozialamt macht zur Voraussetzung, dass die Pflegevermittlung absolut legal ist. 

Landespflegegeld Bayern:

Landespflegegeld in Höhe von 1.000 € pro Jahr wird an Pflegeempfänger ab Pflegegrad 2 mit Wohnsitz in Bayern überwiesen. 

Anbei finden Sie den Antrag zum herunterladen: 

https://www.lfp.bayern.de/wp-content/uploads/2024/01/landespflegegeld-antrag.pdf

 

 

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