Ablauf der Finanzierung:

Kosten entstehen erst bei Abschluss einer erfolgreichen Vermittlung.

Die Kosten für eine 24h Pflege Zuhause beinhalten folgende Positionen: 

  • Steuern u. Sozialabgaben
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Reisekosten
  • Gehalt der Pflegekraft

Die Kosten beginnen ab 2.850,- €

Dabei ist der Eigenanteil bei 1.200,- bis 2.100,- € je nach Pflegestufe - bei Ehepaaren kein Aufpreis

Diese Kosten kommen außerdem auf Sie zu:

  • Unterkunft und Verpflegung der Pflegekraft
  • Feiertagszuschläge, etwa 8 - 10 Tage/Jahr
  • freier Internetzugang 

Bis zum Vertragsabschluss entstehen Ihnen keine Kosten für Pflegekraft-Vorschläge! Außerdem verzichten wir auf eine Vermittlungsgebühr!

 

Überblick der Kosten einer Pflegekraft

Zusammensetzung 

Die Kosten verstehen sich inkl. Steuern, Sozialabgaben, Versicherungen und Reisekosten bei monatlicher Bezahlung. 

Unsere Pflegekräfte haben immer gute Deutschkenntnisse für eine einfache Verständigung. 

 

Grundkenntnisse A1 bereits ab 2.850,00 €

Mittelstufe A2 ab 2.950,00 €

Gut B1 ab 3.050,00 €

Sehr Gut B2 ab 3.150,00 €

 

weitere Kosten:  Unterkunft und Verpflegung für die Pflegekraft, Feiertagszuschläge und freier Internetzugang. 

 

INFO: Bis zu einem Vertragsabschluss sind alle Gespräche und unser Service unverbindlich und kostenlos! 

Kosten entstehen Ihnen erst nach einer erfolgreichen Vermittlung der Pflegekraft, bei Antritt der Arbeit. Die Auswahl einer passenden Pflegekraft ist kostenlos, auch wenn Sie sich dann umentscheiden. 

 

Preise für eine Betreuung durch eine Pflegekraft 

Die Preise sind immer unterschiedlich und können variieren. Wir empfehlen immer mindestens die Mittelstufe A2 für eine reibungslose Kommunikation mit guten Deutschkenntnissen.  Des Weiteren vermitteln wir auch Pflegekräfte mit guten und sehr guten Deutschkenntnissen gemäß des europäischen Referenzrahmens für Sprache (B1 und B2). 

 

Zusammensetzung des tatsächlichen Preises: 

  • Pflegegrad und der damit verbundene Unterstützungsbedarf sowie der Umfang der Grundpflege. 
  • Grunderkrankungen und Diagnosen wie z. B. Demenz etc. 
  • Kommunikationsverhalten, Orientierung, Mobilität und Inkontinenz
  • Bedarf an Nachteinsätzen
  • Besonderheiten bei der Nahrungsaufnahme
  • Weitere - zu betreuende - Person im Haushalt
  • Ihre Wünsche: Deutschkenntnisse, Ausbildung und Pflegezertifikat, Arbeitserfahrung, Führerschein

 

Unser Vergleich: 

       Pflegeheim:                                                                                                               

  • Eigenanteil mindestens 3.000,00 €                                                     
  • Zusätzliche Leistungen sind kostenpflichtig
  • Ehepaare: doppelte Kosten 

       24 Stunden Pflege: 

  • Eigenanteil 1.200,00 - 2.200,00 € je nach Pflegegrad
  • Zusätzliche Leistungen kostenfrei
  • Ehepaare: kleiner Aufpreis

 

Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse

Das deutsche Gesundheitssystem ermöglich Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen finanzielle Unterstützung. 

Finanzierung über Pflegegeld:

Je nach Pflegegrad erhält ein Pflegebedürftiger ab dem 01.01.2025 Pflegegeld von 347,00 € bis 990,00 € pro Monat. Das Pflegegeld kann bis zu 100 % zur Finanzierung der 24 Stundenpflege genutzt werden. Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad und damit auf Pflegegeld kann bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen gestellt werden. 

Ab 01.01.2025: 

PG 1                     0 €

PG 2          347,00 €

PG 3          599,00 €

PG 4          800,00 €

PG 5          990,00 €   

 

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege:

Die Pflegebedürftigen erhalten ein Verhinderungspflegegeld in Höhe von 1.685 € sowie zusätzlich 843,00 €, die aus dem Budget der nicht in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege übertragen werden und können. Dieses sind insgesamt 2.528 € jährlich oder 210,66 € monatlich. 

Ab dem 01.07.2025 steigt das Budget auf jährlich 3.539 € und besteht aus einem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Monatlich beträgt dieses Budget rechnerisch 294,92 €. 

 

Steuerliche Absetzbarkeit:

Der Pflegeempfänger profitiert von einer Steuerermäßigung. Sollte er keine Steuerpflicht haben, kann auch ein Angehöriger Vertragspartner werden und die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. 

Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltseigenen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommenssteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 % (höchstens 4.000 €) der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater. 

 

Sozialamt: 

Wenn der Pflegeempfänger eine kleine Rente bzw. eine Einkommensgrenze nach § 85 ff. SGB XII hat, können Sie das Sozialamt zu Hilfe ziehen. Das Sozialamt prüft die Vermögensverhältnisse und übernimmt nach er Kostenzusicherung die Kosten der 24 Stunden Pflege zu Hause. Das Sozialamt macht zur Voraussetzung, dass die Pflegevermittlung absolut legal ist. 

 

Landespflegegeld Bayern:

Landespflegegeld in Höhe von 1.000 € pro Jahr wird an Pflegeempfänger ab Pflegegrad 2 mit Wohnsitz in Bayern überwiesen. 

Anbei finden Sie den Antrag zum herunterladen: 

https://www.lfp.bayern.de/wp-content/uploads/2024/01/landespflegegeld-antrag.pdf

 

 

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